Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Immobilienservice Pfalz
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Immobilienservice Pfalz, Musterstraße 123, 67433 Neustadt (nachfolgend "Immobilienservice Pfalz" genannt) gegenüber ihren Kunden.
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, Immobilienservice Pfalz hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Immobilienservice Pfalz und den Kunden haben stets Vorrang.
Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Die Angaben zu Leistungen und Preisen sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag zwischen Immobilienservice Pfalz und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Immobilienservice Pfalz zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der beauftragten Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der gewählten Servicepakete sowie aus den hierzu getroffenen Vereinbarungen zwischen Immobilienservice Pfalz und dem Kunden.
Immobilienservice Pfalz bietet grundsätzlich folgende Servicepakete an:
Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen der Leistungen können zwischen den Vertragsparteien jederzeit vereinbart werden.
Der Kunde verpflichtet sich, Immobilienservice Pfalz alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere hat der Kunde folgende Mitwirkungspflichten:
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Servicepaket und wird individuell vereinbart. Die Preise werden im Einzelfall und je nach Umfang der Leistungen und Größe der Eigentümergemeinschaft festgelegt.
Für Individual-Pakete gilt eine Mindestvergütung von 35,00 EUR. Die genaue Höhe wird auf Basis des individuell vereinbarten Leistungsumfangs ermittelt.
Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschriftverfahren.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Immobilienservice Pfalz wird den Kunden vorab über zusätzlich anfallende Kosten informieren.
Der Vertrag wird, soweit nicht anders vereinbart, für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Immobilienservice Pfalz haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Immobilienservice Pfalz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Immobilienservice Pfalz haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare und nicht durch Immobilienservice Pfalz zu vertretende Ereignisse eintreten.
Immobilienservice Pfalz erhebt und verwendet die persönlichen Daten der Kunden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die detaillierten Datenschutzbestimmungen sind in der separaten Datenschutzerklärung aufgeführt, die auf der Website eingesehen werden kann.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Immobilienservice Pfalz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Mai 2023